Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 23.05.2005 - 11 K 5336/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnis nach § 59 BAT trotz bereits gestellten Antrag auf Weiterbeschäftigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Kündigung eines erwerbsunfähig erkrankten Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst; Zustimmungspflichtigkeit des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten; Berücksichtigung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.05.2005 - 11 K 5336/04
BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, BVerwGE 99, 336.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 505/10
Geltendmachung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 87 Abs. 2 SGB IX …
Soweit der Kläger der Ansicht ist, dem Beigeladenen als Arbeitgeber habe eine Belehrung des Klägers über § 33 Abs. 2 und 3 TVöD/AT oblegen, setzt er sich weder mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts, es sei Aufgabe des Arbeitnehmers, sich über die Rechtsfolgen der Bewilligung einer Rente zu erkundigen, und der Beigeladene habe aus nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen erst nach Ablauf der Frist des § 33 Abs. 3 TVöD/AT von der Existenz des Rentenbescheides erfahren und unverzüglich reagiert, noch mit der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Mai 2005 - 11 K 5336/04 -, oder der die Auffassung des Verwaltungsgerichts ebenfalls stützenden einschlägigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit auseinander. - VG Aachen, 17.11.2009 - 2 K 1804/08
Bewilligung von Erwerbsminderungsrente auf Zeit - Beendigung des …
vgl. ebenso: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Mai 2005 - 11 K 5336/04 -.